Erwachsen werden ist nicht leicht. Kinder und Jugendliche durchleben im Laufe ihrer Entwicklung vom Baby, Kleinkind, Schulkind, Jugendlichen bis hin zum jungen Erwachsenen große körperliche und seelische Veränderungen. Sie haben viele Herausforderungen und Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Dabei können in jedem Alter auch Schwierigkeiten auftreten, die von dem Kind oder Jugendlichen und seiner Familie nicht mehr allein bewältigt werden können. Manchmal geraten Kinder und Jugendliche in persönliche Bedrängnis oder Krisen, die unlösbar erscheinen. Es quälen sie Gefühle und Gedanken, sie ziehen sich zurück, haben Ängste, oder sie trauen sich nichts mehr zu. Eltern sind angesichts der Schwierigkeiten ihres Kindes oft stark verunsichert und hilflos. Wir möchten Sie ermutigen, die Sorgen und Nöte Ihrer Kinder ernst zu nehmen. Es ist nicht immer einfach, gewöhnliche Entwicklungsschwierigkeiten von einer beginnenden psychischen Erkrankung zu unterscheiden.
Eine Psychotherapie ist dann notwendig, wenn ein Kind oder ein*e Jugendliche*r für längere Zeit durch Sorgen und Probleme so belastet ist, dass dies die Entwicklung, Gedanken, Beziehungen oder das Verhalten stört und einschränkt. Meist kann in nur wenigen Gesprächen mit einem/einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in geklärt werden, ob eine Psychotherapie notwendig ist oder nicht.
Seit dem 1.4. 2017 gibt des die neue psychotherapeutische Sprechstunde, die Sie kurzfristig wahrnehmen können. Diese Sitzungen dienen zum gegenseitigen Kennenlernen, zur vorläufigen Diagnostik und zur Indikationsprüfung (ist eine Psychotherapie notwendig und welche ist die passende Methode). Anschließend kann in dringenden Fällen sofort eine Akuttherapie mit 12 Stunden begonnen werden. Danach wird gemeinsam entschieden, ob anschließend noch eine Langzeittherapie 40/70/90 Stunden bzw. Kurzzeittherapie 12 Stunden beantragt wird. Hierfür wird eine vom Hausarzt durchzuführende körperliche Untersuchung benötigt.
Nach der Genehmigung durch die Kasse kann die Therapie beginnen. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Zu Beginn jedes Quartals ist es lediglich notwendig, dass Sie ihr Versichertenkärtchen mitbringen.
Es werden feste, wöchentliche Termine vereinbart, in denen der Praxisraum für Sie bzw. Ihr Kind reserviert ist. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Bitte kommen sie pünktlich (nicht zu früh und nicht zu spät), da dies den reibungslosen Praxisablauf stört. Konsequente Einhaltung der Termine ist für einen Behandlungserfolg dringend notwendig. Elterngespräche während der Behandlung von Kindern finden in der Regel im Verhältnis 1:4 statt.
Terminabsagen: Wenn ein Termin aus wichtigen Gründen abgesagt werden muss, vereinbaren wir, dies (außer natürlich im Falle akuter Krankheit) bis 48 Stunden vorher zu tun.
Bei mehrfachen unentschuldigten Absagen kann die Therapie ggf. nicht mehr fortgeführt werden und es muss ein Ausfallshonorar in Höhe von 40 € erhoben werden, das von Ihnen bzw. vom Jugendlichen privat gezahlt werden muss.
Bei Privat Versicherten ist der Ablauf ähnlich, nur dass das Kontingent der genehmigungsfähigen Sitzungen variiert, was sie in Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse nachsehen müssen.